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Publikation und Presse


09. Juli 2008
Gründungswelle von Gesamtschulen


GEW: Übergangsgesetz hält nur ein Jahr


Der Landtag hat heute endlich beschlossen, dass wieder Gesamtschulen gegründet werden können. In vielen Landkreisen und Städten wird beraten, dass Schulzentren in Integrierte Gesamtschulen umgewandelt werden sollen. Der Bewerberüberhang für das kommende Schuljahr hat bei den bestehenden 32 IGSen Rekordniveau erreicht. Die Anzahl der IGSen muss verdoppelt werden. Etliche Städte haben mit der Planung neuer IGSen begonnen. Der GEW-Vorsitzende Eberhard Brandt erklärt: „Die dritte IGS-Gründungswelle rollt. Wulff konnte das Gründungsververbot nicht mehr aufrecht erhalten.“


Die Regierungskoalition versuche allerdings auch mit der aktuellen Schulgesetzänderung den Schulträgern Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Der GEW-Chef kommentiert: „Das Übergangsgesetz hält nur ein Jahr. Auch aus Koalitionskreisen verlautet, dass die restriktiven Vorschriften für die Schulträger im nächsten Jahr gestrichen werden müssen.“ Die Schulträger müssten die erforderliche Gestaltungsfreiheit bekommen. Es sei nicht einzusehen, dass neue Gesamtschulen größer sein müssten als die bestehenden. Schulträger müssten das Recht haben, der Entwicklung des Elternwillens Rechnung zu tragen, neue Gesamtschulen einzurichten und Hauptschulen zu schließen.




   
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